Die Arbeit im Kirchengemeinderat ist interessant, gestaltungsoffen und bestimmt die Zukunft der Kirchengemeinde mit. Sind Sie künftig dabei?
Ein lebendiges Gremium mit Gestaltungskraft
Sich für die Gemeinschaft einbringen, die kirchliche Präsenz vor Ort mitgestalten und zukunftsweisende Entscheidungen treffen – all dies ist im Kirchengemeinderat möglich. Wenn am 30. März nächsten Jahres gewählt wird, wäre es schön, möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten zu haben, die sich in diesem Sinne einbringen würden. „Wir möchten in den nächsten Wochen dafür werben und begeistern“, sagt Pfarrer Dr. Reji John.
Der Kirchengemeinderat ist ein lebendiges Gremium, in dem auf unterschiedliche Art und Weise mitgearbeitet werden kann, je nach dem, was einem selbst liegt und wo man Schwerpunkte setzt.
Die Arbeit reicht von der spirituellen Ausrichtung der Kirchengemeinde und den Schwerpunkten in der Seelsorge bis hin zu bautechnischen Fragen der kirchlichen Gebäude. In den Kirchengemeinden gibt es zudem Ausschüsse, die sich besonders um einen Personenkreis oder eine Sache kümmert. Hier können etwa der Jugendausschuss, der Familienausschuss, der Bauausschuss, der Caritasausschuss oder der Verwaltungsausschuss genannt werden. Je nach Ihren Fähigkeiten und Interessen können Sie sich einbringen!
Der Kirchengemeinderat behält auch die Finanzen der Kirchengemeinde im Blick und entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Er trägt die Verantwortung für eine sach- und fachgerechte Verwendung der Gelder. Dazu beschließt er den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde.
In regelmäßigen Abständen trifft sich der Kirchengemeinderat. Die Tagesordnung legen der oder die Gewählte Vorsitzende gemeinsam mit dem Pfarrer fest.
Beim „Tag der Räte“ gibt es für alle gewählten Kirchengemeinderäte des Dekanats Heilbronn-Neckarsulm eine Einführung. „Diese Tage sind auch wichtig, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und spüren, dass wir gemeinsam unterwegs sind“, ist ein Erfahrungsbericht des Gremiums.
Wer darf kandidieren?
Alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandidieren und gewählt werden. Auch wenn man nicht auf dem Gebiet einer Kirchengemeinde wohnt, kann man sich für einen KGR aufstellen lassen, zu dessen Gemeinde man sich verbunden fühlt.
Falls Sie Lust haben mitzugestalten, sich in die Gemeinschaft vor Ort einzubringen und der Kirche hier ein Gesicht zu geben, dann melden sie sich im Pfarrbüro!
Für die Kirchengemeinde St. Kilian mit den Filialgemeinden St. Lukas, Züttlingen und St. Johannes, Roigheim – der Wahlausschuss